Frühzeitige Ejakulation - Hypnose - HYPNOSEZENTRUM GRAZ - hypnose graz

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Frühzeitige Ejakulation

THEMEN > SEXUALITÄT


Wieder (mal) zu früh?

Ejakulation ohne das richtige Gefühl?
Die enttäuschte Partnerin?

Nicht wenige Männer sind mit diesem Problem beschäftigt, welches als „Frühzeitige Ejakulation“ bezeichnet wird. Die Tendenz ist steigend. Konkret bedeutet dies, dass der Mann schneller zum Orgasmus bzw. zur Ejakulation kommt, als er es sich wünscht. Diese offensichtliche nennen wir sie „Nichtkontrolle“ über ihre Leistungs- und Genussfähigkeit, kann Männer schon stark verunsichern. Die Erwartungshaltung wird im Akt nicht erfüllt! Ein Problem das  beginnt, welches einen einfühlsamen, verständnisvollen Rahmen benötigt, um diesem Leistungsdenken und Leistungsdruck stand zu halten. Fälle von Ejaculatio praecox bzw. vorzeitigem Samenerguss sind keine Seltenheit und für sich kein zwingender Grund sich Sorgen zu machen. Wird dies jedoch als massive Einschränkung erlebt beeinträchtigt das Symptom die Lebensqualität und bringt weitere Nachteile mit sich. Damit Sie lernen, Ihre Lust mit Lust hinauszuzögern, genussvoll zu erweitern und zu vertiefen, ist es möglich, dass Sie sich auf eine Hypnose einlassen.
Stressfreiheit®-Hypnosesitzung bietet Wege, um die Lebensqualität zu verbessern. Schon eine veränderte Fokussierung verbessert oft die Situation.



WICHTIG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stressfreiheit®-Hypnosesitzungen im Hypnosecenter Graz keine ärztliche Behandlungen oder Therapie ersetzen können und auch nicht dürfen. Jegliche Behandlung von Krankheiten und deren Symptomen ist in Österreich den Ärzten vorbehalten. Hypnosebehandlungen bei/gegen Krankheiten und Schmerzen nehmen wir ausnahmslos nur in Zusammenarbeit mit einem Arzt vor. Es werden keine Diagnosen erstellt oder Heilversprechen abgegeben! Es werden keine Leiden mit medizinischem Hintergrund behandelt. Sollten Sie wegen eines Leidens in medizinischer Behandlung sein, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall ohne vorheriger Rücksprache mit Ihrem Arzt.
Lesen Sie bitte noch die AGB -mit Augenmerk auf den §4, §5 und §6 wie auch §9 EAGB .




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